Fremdvergleichsgrundsatz

Der Fremdvergleichsgrundsatz (auch Verrechnungspreispinzip, englisch arm’s length principle, ALP) ist ein Grundsatz aus dem internationalen Steuerrecht und besagt, dass bei grenzüberschreitenden Transaktionen zwischen einander nahe stehenden natürlichen oder juristischen Personen bzw. Unternehmen Verrechnungspreise so festgesetzt werden müssen, wie dies bei einer vergleichbaren Transaktion unter voneinander unabhängigen Dritten auf einem externen Markt der Fall wäre. Dealing at arm's length ist ein anerkanntes Prinzip für einen Leistungsaustausch „wie zwischen unabhängigen Parteien“.


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